Die Übergabe des eigenen Betriebes an die nächste Generation oder der externe Verkauf muss gut geplant sein, damit nach der Transaktion keine bösen Überaschungen zum Vorschein kommen. Oft sind es kleine Details die darüber entscheiden, ob eine Übergabe steuerneutral erfolgen kann oder als Einkommenssteuer versteuert werden muss. Eine sorgfältige Planung inklusive einem entsprechende Steuerruling (verbindliche Voranfrage an die Steuerverwaltung) sind aus unserer Sicht ein absolutes Muss bei einem Geschäftsübergang.

Gerne unterstützen wir Sie beim Geschäftsübergang mit folgenden Dienstleistungen:

– Analyse der IST-Situation und Ausarbeitung eines Vorschlages für die Übergabe
– Bewertung des Firmenwertes
– Ausarbeitung eines Steuerrulings
– Begleitung während der ganzen Transkaktion

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